Die neue, standardisierte Reifeprüfung ist ab 1. April 2017 im Bereich der Externistenreifeprüfung wirksam geworden. Fristen und Übergangsfristen finden Sie im Menü links.
Das Drei-Säulen-Modell
Die neue, standardisierte Reifeprüfung besteht aus insgesamt 7 Prüfungsgebieten, konkret aus den folgenden drei Säulen:
- Vorwissenschaftliche Arbeit: Präsentation und Diskussion (im Rahmen der mündlichen Matura)
- 3 oder 4 schriftliche Klausuren: falls negativ: Kompensationsprüfung
- 3 oder 2 mündliche Prüfungen
Es dürfen entweder 3 schriftliche und 3 mündliche, oder 4 schriftliche und 2 mündliche Prüfungen bei der Matura gewählt werden.
Link: Infos des Bundesministeriums über die standardisierte zentrale Reifeprüfung