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Die neue, standardisierte Reifeprüfung ist ab 1. April 2017 im Bereich der Externistenreifeprüfung wirksam geworden. Fristen und Übergangsfristen finden Sie im Menü links.

Das Drei-Säulen-Modell

Die neue, standardisierte Reifeprüfung besteht aus insgesamt 7 Prüfungsgebieten, konkret aus den folgenden drei Säulen:

  1. Vorwissenschaftliche Arbeit: Präsentation und Diskussion (im Rahmen der mündlichen Matura)
  2. 3 oder 4 schriftliche Klausuren: falls negativ: Kompensationsprüfung
  3. 3 oder 2 mündliche Prüfungen

Es dürfen entweder 3 schriftliche und 3 mündliche, oder 4 schriftliche und 2 mündliche Prüfungen bei der Matura gewählt werden.

Link: Infos des Bundesministeriums über die standardisierte zentrale Reifeprüfung

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