Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Schüler*innen!
Liebe Eltern und gesetzliche Vertreter*innen!
Liebe Mitarbeiter*innen!
Am morgigen Freitag finden die letzten Unterrichtsstunden der AHS-Klassen vor den Sommerferien statt. Dann geht es auch für diese Schüler*innengruppe in den Sommer und wir werden ein paar Wochen der Erholung und Ruhe genießen. Nach einem ganzen Schuljahr unter dem Zeichen von Corona ist dies höchste Zeit und uns allen willkommen.
Die Corona-Maßnahmen wurden in den vergangenen Wochen immer wieder zurückgefahren und im Augenblick kann man fast spüren, was „Normalität“ bedeutet. Normalität scheint aber auch ein sehr wandelbarer Begriff zu sein…
Italien und England stehen im Finale der Fußball-Europameisterschaft (2020!) und werden am Sonntag in einem fast vollen Wembley-Stadion um den Titel kämpfen. Die Fernsehbilder der Halbfinal-Partien haben mich verwundert: Wir hören von einer Delta-Variante und sehen Menschen ganz ohne Mindestabstand, Maske etc… Aber auch ich bin geneigt, das große Fußball-Fest im Mittelpunkt zu sehen und die Gedanken an die Pandemie für eine Weile zur Seite zu schieben.
Nun also Sommerferien! Nicht ganz: denn unsere Kanzlei steht Ihnen – wenn auch mit eingeschränkten Kanzleizeiten – auch in den kommenden 5 Wochen zur Verfügung. Vom 12. Juli bis 13. August 2021 haben wir Mo – Fr von 10 – 16 Uhr. Ab dem 16. August ist dann ja schon wieder Normalbetrieb und die Klassen der AHS-Matura nehmen ihren Unterrichtsbetrieb wieder auf.
Auch nach den Sommerferien steht Ihnen zumindest für ein paar Wochen noch der parallele Direkt- und Online-Unterricht zur Verfügung. Über die Regelungen und Online-Möglichkeiten ab September werde ich Sie mit dem nächsten Newsletter (der erst Mitte August erscheinen wird) informieren.
1) Wichtige Information für alle Schüler*innen der Studienberechtigungsprüfung
Die folgende Nachricht haben wir gestern von der Universität Wien erhalten:
Sehr geehrter Herr Mag. Roland, sehr geehrtes Team,
wir wollen daran erinnern, dass Kandidat*innen, die im Zeitraum vom 01.10.2010 bis zum 11.07.2019 zur Studienberechtigungsprüfung an der Universität Wien zugelassen wurden, die Studienberechtigungsprüfung nur noch bis zum 30.9.2021 abschließen können.
Dahingehend möchten wir Sie über unser Anerkennungsprocedere informieren:
Abschlusszeugnisse anerkannter SBP-Vorbereitungslehrgänge müssen von den SBP-Kandidat*innen zunächst als PDF-Datei über unser Kontaktformular übermittelt werden:studieren.univie.ac.at/kontakt (Thema: Studienberechtigungsprüfung)
Anschließend muss ein Skype-Termin zur Überprüfung des Originaldokuments vereinbart werden.
Erst nach Überprüfung des Original-Zeugnisses beim Skype-Termin wird die Prüfung mit dem Datum des Skype-Termins als „anerkannt“ im SBP-Akt vermerkt.
Das letztmögliche Datum für einen Skype-Termin und somit der Anerkennung einer an einer Erwachsenenbildungseinrichtung absolvierten SBP-Prüfung ist der 30.09.2021.
Eine Anerkennung von Prüfungen nach dem 30.09.2021, die gemäß §64a UG in Verbindung mit einer früheren Verordnung abgelegt wurden, ist nicht möglich.
Wir ersuchen Sie, unser Anerkennungsprocedere bei der Festlegung Ihrer Prüfungstermine und der Übergabe der Zeugnisse an die Kandidat*innen zu berücksichtigen, damit die Kandidat*innen ihre SBP fristgerecht abschließen können.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, wunderschöne Sommerferien und gute Erholung!
Bleiben Sie gesund! Ich freue mich auf ein Wiedersehen zu Kursbeginn Ihrer Klasse!
Herzliche Grüße,
Mag. Matthias Roland