Informationen zum Beginn des Direktunterrichts am 8. Februar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Schüler*innen!
Liebe Eltern und gesetzliche Vertreter*innen!
Liebe Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen!
Nun ist es tatsächlich so weit:
Am Montag, dem 8. Februar 2021 dürfen wir unsere Schule endlich wieder für den Direktunterricht öffnen. Ein großer Tag für uns alle, mit dem natürlich viele Fragen verbunden sind.
Mit dieser Email möchte ich Ihnen nun alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Direktunterrichts übermitteln:
1) Die Teilnahme am Direktunterricht erfolgt FREIWILLIG!
Am Direktunterricht sollen nur jene Schüler*innen teilnehmen, die dies möchten. Wer – aus welchen Gründen auch immer – derzeit noch nicht am Direktunterricht teilnehmen will, kann dem – ab Montag wieder passiven – Online-Unterricht weiter von zu Hause aus folgen.
Die Teilnahme am passiven Online-Unterricht wird überprüft (Kontrollfrage im Laufe der Unterrichtsstunde) und als Anwesenheit gezählt! Im passiven Online-Unterricht besteht nicht die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am Unterricht.
2) Die Teilnahme am Direktunterricht ist nur mit negativem COVID-Test möglich, der nicht älter als eine Woche ist!
a) All jene, die am Direktunterricht teilnehmen möchten, müssen über einen negativen COVID-Test verfügen, der nicht älter als eine Woche sein darf. Wir empfehlen Ihnen, den Test am Wochenende durchzuführen.
b) Jede Form eines negativen Tests ist zulässig – es muss sich also nicht um einen negativen PCR-Test handeln. Auch Selbsttests sind zulässig.
c) Unsere Schule kann derzeit keine Testkits zur Verfügung stellen. Sie müssen sich also selbst um diese bemühen. Wir können auch die Kosten dafür nicht übernehmen, bemühen uns aber darum, die Gratis-Testskits vom Unterrichtsministerium zu erhalten.
d) Sollten Sie in letzter Zeit eine Covid-Infektion durchgemacht haben, so ist innerhalb der darauf folgenden drei Monate kein Test nötig. Sie benötigen jedoch eine Bestätigung über einen Antikörpertest bzw. eine ärztliche Bestätigung über die Covid-Erkrankung.
e) Die nagativen COVID-Tests müssen in folgender Form an die Schule übermittelt werden:
– im Falle von Selbsttests: legen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen, dem Datum und der Uhrzeit der Testung neben den Selbsttest, machen Sie davon ein Foto.
– schicken Sie das Foto umgehend per Email an covid-test@roland.at (jpeg oder pdf; bitte nicht größer als 1 MB). Ihre Emails werden mit dem gesamten Inhalt nach 3 Wochen automatisch gelöscht. Schreiben Sie ins „Betreff“ der Email bitte: Ihre Klasse – NACHNAME (in Großbuchstaben), Vorname.
– weisen Sie Ihren Covid-Test jedes Mal vor, wenn Ihr Name bei den Anwesenheitskontrollen vorgelesen wird (deutlich sichtbares Hochhalten eines Ausdrucks bzw. eines Fotos am Handy, damit die Lehrkraft den Test sehen kann). Die Lehrkräfte werden die Tests nicht näher kontrollieren sondern nur überprüfen, ob Sie einen Test vorzuweisen haben.
– täglich wird eine Mitarbeiterin der Kanzlei stichprobenartig mehrere Klassen besuchen und die Testergebnisse kontrollieren. Um den Unterricht möglichst nicht zu stören, legen Sie bitte den Test (oder ein Handy mit Foto) sowie Ihren Ausweis auf den Tisch.
3) Im gesamten Schulgebäude muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Die FFP2-Maske darf auch im Unterricht nicht abgenommen werden und ist von allen Personen (Schüler*innen und Lehrkräften) zu tragen.
4) In der Schule ist jeweils der größtmögliche Abstand zu halten!
Sowohl auf den Gängen als auch in den Klassenräumen ist ein möglichst großer Abstand zu halten. Bitte beachten Sie, dass auch im Klassenraum der größtmögliche Abstand zwischen den Schüler*innen gehalten werden muss. Gegebenenfalls werden Sie die Lehrkräfte auffordern, diesen Abstand zu wahren.
Fremde Klassenräume dürfen nicht betreten werden.
5) Bitte helfen Sie mit, die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften.
Sämtliche Fenster müssen jeweils zur Mitte und zum Ende der Unterrichtseinheiten geöffnet werden. Bitte denken Sie daran, wenn Sie an kalten Tagen in die Schule kommen möchten. Mit entsprechender Kleidung sollte dies kein Problem sein.
6) Waschen und desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände
Halten Sie generell alle bekannten Hygienemaßnahmen ein.
Diese vielen Regeln sollen uns allen helfen, die Öffnung unserer Schule so zu gestalten, dass sie für Sie mit möglichst geringem Risiko verbunden ist. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, wenn wir alle Verantwortung übernehmen – uns vielleicht auch gegenseitig ermutigen, werden wir gemeinsam das Beste aus dieser schweren Zeit machen.
Herzliche Grüße – ich freue mich sehr auf ein Wiedersehen am kommenden Montag!
Ihr
Mag. Matthias Roland