Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Schüler*innen!
Liebe Eltern und gesetzliche Vertreter*innen!
Liebe Mitarbeiter*innen!
Mit dieser Email darf ich Ihnen wieder einige wichtige Informationen zukommen lassen:
1) Konferenz am Freitag, 27. August 2021
Am Tag unserer Semesterkonferenz findet wie üblich kein regulärer Unterricht statt.
Die Schüler*innen der Klassen O1, O2 und S3 haben die Möglichkeit von 08:15 – 12:00 Uhr am Online-Unterricht in Physik teilzunehmen.
Dieser dient der Wiederholung, Verfestigung des Stoffes sowie der Prüfungsvorbereitung.
2) Zulassungsbescheide: bitte in der Kanzlei vorlegen
Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid noch nicht in unserer Kanzlei vorgelegt haben: bitte tun Sie dies rasch. Damit haben wir die Möglichkeit, Sie besser und individueller zu beraten und auf Ihre Prüfungen vorzubereiten.
3) Abgelegte Prüfungen – bitte informieren Sie uns!
Bitte informieren Sie uns regelmäßig, wenn Sie staatliche Prüfungen abgelegt haben.
Zudem sind wir Ihnen dankbar für Ihr schriftliches Prüfungsfeedback – dazu liegen in der Kanzlei entsprechende Formulare auf. Diese bilden eine wichtige Information für alle, die nach Ihnen zu einer Prüfung antreten.
AKTUELLE CORONA-REGELN BEI DR. ROLAND ab 30. August 2021
Am Unterricht unserer Schule dürfen alle teilnehmen, die geimpft oder getestet sind (2G-Regel).
– geimpft es sind nach vollständiger Impfung keine zusätzlichen Tests notwendig
– getestet ungeimpfte Schüler*innen und Mitarbeiter*innen müssen stets ein gültiges Testzertifikat vorlegen. Mindestens einmal pro Woche muss ein PCR-Test absolviert werden. Die Testpflicht besteht auch wenn man von einer Coronaerkrankung genesen ist. Beachten Sie bitte die jeweilige Dauer der Gültigkeit Ihres Tests.
Bitte halten Sie Ihr aktuelles Testergebnis bzw. Ihren Impfnachweis stets griffbereit. Dieser muss während der stündlichen Eintragung ins Klassenbuch auf Ihrem Schultisch liegen und wird stichprobenartig kontrolliert. Danke für Ihr Verständnis!
Mund-Nasen-Schutz: Dieser muss im gesamten Schulgebäude getragen werden. In den Klassenräumen darf dieser nach Einnehmen der Sitzplätze abgelegt werden. Lehrkräfte müssen während des Unterrichts ebenfalls keinen Mund-Nasenschutz verwenden.
Bitte verwenden Sie – im eigenen Interesse aber auch im Interesse Ihrer Mitschüler*innen – nach Möglichkeit eine FFP2-Maske. Diese ist wesentlich effektiver als ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.
In dieser nach wie vor angespannten Zeit wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und viel Kraft und Zuversicht!
Herzliche Grüße,
Mag. Matthias Roland