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Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Schüler*innen!
Liebe Eltern und gesetzliche Vertreter!

Halt! – es ist doch noch gar nicht Freitag! Und trotzdem ein Newsletter???

Nein, es ist nicht meine Absicht, die Informationsdichte noch zu erhöhen, aber: morgen ist Feiertag. Tag der Arbeit. Staatsfeiertag. Daher wird es morgen keinen eigenen Newsletter geben.

Auf jeden Fall findet am 1. Mai 2020 kein Unterricht statt. Ich darf Ihnen und Ihren Familien daher ein wunderschönes verlängertes Wochenende wünschen. Die Wetteraussichten sind mit Ausnahme der Nacht von heute auf morgen sehr gut, es wird ein bisschen windig, aber grundsätzlich perfekt, um die wiedererlangten Freiheiten durch den Wegfall der Ausgangsbeschränkungen in vollen Zügen zu genießen.

Es gibt jedoch auch einen wichtigen Grund, weshalb ich Ihnen heute einen Newsletter zusende: Nun gibt es endlich Bestimmungen für Externist*innen, die zum Sommertermin 2020 zur Matura antreten. Nochmals zur Erinnerung: für Kandidat*innen der Berufsreifeprüfung gab es abgesehen von der Terminverschiebung keine Änderungen!

1) Richtlinien für die Externistenreifeprüfung (AHS-Matura), Haupttermin 2019/2020 (Sommer 2020):

Ich erlaube mir, Ihnen den Originaltext der Zusammenfassung der Juristen der Bildungsdirektion für Wien im Originaltext zu übermitteln. Die zitierten Paragraphen (§§) beziehen sich auf die Verordnung des Bildungsministeriums vom 21. April 2020.

schriftliche Klausurarbeiten:
Die Anzahl an schriftlichen Klausurarbeiten, die im Haupttermin absolviert werden können, sind bei den Externistenprüfungen auf maximal drei beschränkt (vgl. §4 Abs. 3).
Die drei Klausurarbeiten sind in folgenden Prüfungsgebieten zu schreiben: Deutsch, Mathematik und entweder lebende Fremdsprache oder klassische Sprache (Latein/Griechisch) (vgl. §8 Abs. 2)
Jene Prüfungskandidat/innen, die vier Prüfungsgebiete gewählt haben, müssen bekannt geben, in welchen drei Prüfungsgebieten sie im Haupttermin 2019/20 antreten werden. Die vierte schriftliche Klausurarbeit ist zu einem späteren Termin nachzuholen.

Diese, für Externist*innen stark benachteiligende Regelung habe ich in einem Schreiben an den Bildungsminister beeinsprucht. Sobald eine Antwort vorliegt, werde ich Ihnen deren Inhalt mitteilen.

Die Klausurarbeiten finden zu den in der VO festgesetzten Terminen statt (vgl. §6 Abs. 1)

Kompensationsprüfung:
Die Möglichkeit zur Ablegung einer Kompensationsprüfung im Sinne der §§ 34 ff SchUG besteht auch im Haupttermin 2019/20.

mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen finden in bisheriger Form statt, außer dass sie nicht öffentlich sind (vgl. §4 Abs. 1)

Beurteilung
Da laut §10 Abs. 7 auf Externistenprüfungen die Abs. 4 und 5 von §10 nicht anzuwenden sind, erfolgt auch die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsgebiete in der bisher üblichen Form (d.h. es erfolgt KEINE Einrechnung von Jahresnoten in die Beurteilungen der abschließenden Prüfungen) (vgl. §10 Abs. 7)

VWA:
Die Beurteilung der abschließenden Arbeit erfolgt im Haupttermin 2019/20 ausschließlich aufgrund der schriftlichen Arbeit (vgl. §8 Abs. 4)
Die Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeiten findet zum Haupttermin 2020 grundsätzlich nicht statt, außer die Prüfungskandidat/innen stellen einen Antrag (schriftlich in jeder technisch möglichen Form, auch per E-Mail), wenn die VWA mit Nicht genügend beurteilt wird (vgl. §8 Abs. 4 iVm. § 9)

Sollten Sie Fragen zu dieser Regelung haben, stehen ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße und ein schönes, verlängertes Wochenende!

Mag. Matthias Roland

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